Elektrische Werbegeschenke wie Powerbanks, Kopfhörer oder kabellose Mäuse fallen in Deutschland unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Für sie gelten drei Pflichten: Das Gerät trägt dauerhaft die durchgestrichene Mülltonne, Angaben zum Hersteller und zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Der Hersteller ist bei der Stiftung EAR registriert. Und die WEEE-Registrierungsnummer steht auf Rechnung und Angebot. Dieser Leitfaden zeigt, wer bei Giveaways als Hersteller gilt, was auf dem Gerät stehen muss und wie Sie eine WEEE-Nummer vor der Bestellung prüfen.
Kurz gesagt
- Ein Werbeartikel ist ein Elektrogerät, wenn er für seinen Betrieb Strom braucht oder Strom erzeugt, überträgt oder misst, bis 1.000 Volt Wechsel- oder 1.500 Volt Gleichspannung.
- Pflichtkennzeichnung auf dem Gerät: Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, Herstellerangabe und erkennbarer Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens.
- Nur wenn Größe oder Funktion es erfordern, darf das Symbol auf Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein stehen.
- Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen bei der Stiftung EAR registriert sein, mit Geräteart und Marke.
- Die WEEE-Nummer lässt sich im öffentlichen Verzeichnis der Stiftung EAR prüfen. Fehlende Registrierung kann bis zu 100.000 Euro Bußgeld kosten.
Inhaltsverzeichnis
- Wann ein Werbeartikel als Elektrogerät gilt
- Wer bei Werbegeschenken als Hersteller gilt
- Was auf dem Gerät stehen muss
- Registrierung und WEEE-Nummer
- WEEE-Nummer prüfen: so gehen Sie vor
- Folgen fehlender Registrierung oder Kennzeichnung
- Checkliste für Einkauf und Marketing
- Unsere Sicht: Compliance gehört in die Planung
- Elektronik-Werbeartikel mit Logo bestellen
- Häufige Fragen
- Quellen
Wann ein Werbeartikel als Elektrogerät gilt
Maßgeblich ist die Begriffsbestimmung in § 3 ElektroG. Elektro- und Elektronikgeräte sind danach Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind. Sie sind zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig. Oder sie dienen der Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder.
Für die Praxis im Werbemitteleinkauf bedeutet das: Entscheidend ist nicht, ob ein Artikel als Giveaway verschenkt wird. Entscheidend ist, ob er Strom braucht oder Strom liefert. Eine Powerbank als Messegeschenk ist rechtlich ein Elektrogerät, genau wie eine Powerbank aus dem Fachhandel.
Typische Elektro-Werbeartikel und die passende Prüffrage:
| Werbeartikel | Prüffrage | Einordnung im Einkauf |
|---|---|---|
| Powerbank, Wireless Charger | Speichert oder überträgt der Artikel Strom? | als Elektrogerät behandeln |
| Kopfhörer, Lautsprecher | Funktioniert der Artikel ohne Strom? | als Elektrogerät behandeln |
| Kabellose Maus, USB-Hub | Hängt die Funktion von Strom ab? | als Elektrogerät behandeln |
| Auto-Ladegerät | Wandelt oder überträgt der Artikel Strom? | als Elektrogerät behandeln |
| Elektronisches Feuerzeug mit Akku | Wird die Zündung mit Strom erzeugt? | Einordnung beim Lieferanten bestätigen lassen |
| Beamer, Actionkamera | Hängt die Funktion von Strom ab? | als Elektrogerät behandeln |
| LED-Leuchte mit Logo | Braucht das Licht Batterie oder Akku? | als Elektrogerät behandeln |
| Kugelschreiber, Tasche, Textil | Kein Stromkreis vorhanden | fällt nicht unter das ElektroG |
Bei Grenzfällen gilt: Die Einordnung vor der Bestellung schriftlich beim Lieferanten bestätigen lassen. Bei Unsicherheit über die rechtliche Einordnung eines konkreten Geräts klärt die Stiftung EAR oder eine auf Umweltrecht spezialisierte Kanzlei die Frage verbindlicher als eine Produktbeschreibung.
Eine Übersicht über stromabhängige Artikel bietet die Kategorie Elektronik Werbeartikel mit Logo. Ideen für den Einsatz im B2B-Umfeld sammelt der Beitrag zu technischen Werbegeschenken für B2B.
Wer bei Werbegeschenken als Hersteller gilt
Die Pflichten aus dem ElektroG treffen den Hersteller. Der Herstellerbegriff ist weit gefasst. Nach § 3 ElektroG ist unter anderem Hersteller, wer
- Elektrogeräte unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder konzipieren beziehungsweise herstellen lässt und in Deutschland anbietet,
- Elektrogeräte anderer Hersteller unter eigenem Namen oder eigener Marke in Deutschland anbietet,
- Elektrogeräte aus dem Ausland erstmals in Deutschland anbietet.
Die Stiftung EAR betont, dass nicht nur Unternehmen mit eigener Montage als Hersteller gelten, sondern jeder, der Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals in Deutschland in Verkehr bringt.
Für Werbemittel ergibt sich daraus ein typisches Bild: Der Werbemittellieferant gilt als Hersteller, wenn er das Gerät selbst herstellt, unter seinem Namen oder seiner Marke konzipieren oder herstellen lässt und in Deutschland anbietet oder es erstmals aus dem Ausland auf den deutschen Markt bringt.
Was das für bestellende Unternehmen heißt
Für Einkauf und Marketing ist die Rollenklärung der wichtigste Schritt. Folgende Konstellationen sind zu unterscheiden:
- Markengerät mit Logo-Veredelung: Das Gerät stammt von einem registrierten Markenhersteller und wird lediglich mit Ihrem Logo bedruckt. Die Herstellerrolle ist in der Regel über die bestehende Registrierung abgedeckt. Die Nummer auf Rechnung oder Angebot bestätigt dies.
- Werbemittellieferant als Hersteller: Der Lieferant lässt Geräte unter eigener Marke fertigen oder importiert sie erstmals nach Deutschland. Er trägt dann die Herstellerpflichten.
- Eigene Marke des Auftraggebers: Wenn ein Gerät unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke konzipiert und erstmals in Deutschland angeboten wird, kann die Herstellerrolle bei Ihrem Unternehmen liegen.
Im dritten Fall empfiehlt sich vor der Bestellung eine rechtliche Prüfung durch die Rechtsabteilung oder eine Kanzlei für Umwelt- und Produktrecht. Die Abgrenzung hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob der Artikel verkauft, im Rahmen eines Angebots weitergegeben oder nur intern genutzt wird.
Was auf dem Gerät stehen muss
Die Kennzeichnungspflichten regelt § 9 ElektroG. Für jedes Elektro-Werbegeschenk gelten drei Angaben, jeweils dauerhaft angebracht:
- Herstellerkennzeichnung: Der Hersteller muss eindeutig erkennbar sein.
- Zeitpunkt: Erkennbar sein muss, wann das Gerät erstmals auf dem europäischen Markt bereitgestellt wurde.
- Symbol nach Anlage 3: die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern. Sie zeigt an, dass das Gerät nicht in den Hausmüll gehört, sondern getrennt gesammelt wird.
„Dauerhaft“ heißt: Die Kennzeichnung muss die Nutzungsdauer überstehen. Ein loser Aufkleber oder ein Hinweis nur im Begleitschreiben erfüllt die Anforderung nicht, solange das Gerät eine Kennzeichnung auf dem Gehäuse zulässt.
Ausnahme bei kleinen Geräten
Manche Giveaways sind sehr klein, etwa Mini-Lampen, Ohrhörer oder kompakte Ladeadapter. Für diesen Fall sieht § 9 ElektroG eine Ausnahme vor: Wenn Größe oder Funktion des Geräts es ausnahmsweise erfordern, darf das Symbol statt auf dem Gerät auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein aufgedruckt werden. Das gilt auch für die Angabe des Zeitpunkts, wenn dieser gemeinsam mit dem Symbol gekennzeichnet wird.
Die Ausnahme ist eng auszulegen. Gestalterische Gründe, etwa eine größere Logofläche, rechtfertigen keinen Verzicht auf die Kennzeichnung am Gerät.
Logo-Veredelung und Pflichtkennzeichnung
Bei bedruckten Elektro-Werbeartikeln entsteht eine praktische Frage: Wo steht das Logo, wo die Pflichtkennzeichnung? Folgende Punkte gehören in die Druckfreigabe:
- Das Logo überdeckt weder das Symbol noch die Herstellerangabe.
- Lasergravur, Digitaldruck oder Siebdruck werden nur auf freien Flächen platziert.
- Eine individuelle Verpackung oder Banderole enthält die Pflichtangaben, wenn das Gerät die Ausnahme für kleine Geräte nutzt.
- Eine Ersatzverpackung ohne Symbol ersetzt keine Originalverpackung mit Pflichtangaben.
Welche Veredelung möglich ist, hängt vom jeweiligen Artikel ab und ist in der Produktansicht angegeben. Nicht jedes Gerät lässt jede Technik zu.
Registrierung und WEEE-Nummer
Hersteller müssen sich nach dem ElektroG vor dem Inverkehrbringen bei der zuständigen Stelle registrieren lassen, und zwar mit Geräteart und Marke. Zuständig ist in Deutschland die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR). Nach der Registrierung erhält der Hersteller die WEEE-Registrierungsnummer.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online im ear-Portal. Nach Angaben der Stiftung EAR mit Stand Juni 2023 dauerten Prüfung und Erteilung wegen des hohen Antragsaufkommens damals rund acht Wochen. Für Werbeaktionen mit eigener Herstellerrolle gehört dieser Vorlauf in die Projektplanung.

Da die Registrierung an die Marke gebunden ist, muss eine eindeutige Markenbezeichnung feststehen. Ein Gerät, das unter einer neuen Marke eines Auftraggebers erscheint, ist von der bestehenden Registrierung eines anderen Herstellers nicht automatisch erfasst.
B2C oder B2B: die Nutzung entscheidet
Bei der Registrierung unterscheidet das Gesetz nach dem Einsatzort der Geräte:
| Kriterium | Geräte für private Haushalte (B2C) | Geräte ohne private Nutzung (B2B) |
|---|---|---|
| Typische Werbeartikel | Powerbank, Kopfhörer, Lautsprecher, LED-Leuchte | Spezialgeräte für den gewerblichen Einsatz |
| Nachweis bei Registrierung | Garantie | Glaubhaftmachung der ausschließlich gewerblichen Nutzung |
| Zusätzlich | kein Rücknahmekonzept verlangt | Rücknahmekonzept |
Für Geräte, die ausschließlich oder gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden, muss dies laut Stiftung EAR glaubhaft gemacht und ein Rücknahmekonzept vorgelegt werden.
Für Giveaways ist das ein wichtiger Punkt. Ein Werbegeschenk wird zwar von einem Unternehmen an Geschäftspartner übergeben. Kopfhörer oder Powerbanks landen aber typischerweise auch in privaten Haushalten. Solche Geräte sind daher in der Regel als B2C-Geräte einzuordnen, auch wenn der Kaufvertrag zwischen zwei Unternehmen geschlossen wird.
Nummer auf Rechnung und Angebot
Die Registrierungsnummer ist nach Angaben der Stiftung EAR zwingend auf Rechnungen und beim Anbieten der Geräte anzugeben. Freiwillig darf sie zusätzlich auf Lieferscheinen, Werbematerialien und Webseiten erscheinen. Fehlt die Nummer auf der Rechnung für ein Elektro-Werbegeschenk, ist eine Rückfrage beim Lieferanten angebracht.
WEEE-Nummer prüfen: so gehen Sie vor
Eine WEEE-Nummer lässt sich im öffentlichen Verzeichnis der Stiftung EAR prüfen. Die Abfrage bestätigt Hersteller, registrierte Marke, Geräteart und Status der Registrierung. Ablauf für den Einkauf:
- Nummer anfordern: WEEE-Registrierungsnummer aus Angebot oder Rechnung übernehmen oder beim Lieferanten anfragen.
- Verzeichnis öffnen: auf der Website der Stiftung EAR das Verzeichnis der registrierten Hersteller aufrufen.
- Suche ausführen: nach Registrierungsnummer oder Herstellername suchen.
- Hersteller abgleichen: Stimmt der eingetragene Hersteller mit dem Lieferanten oder dem Markenhersteller überein?
- Marke abgleichen: Ist die Marke auf dem Gerät oder in der Produktbeschreibung als registrierte Marke eingetragen?
- Geräteart abgleichen: Passt die eingetragene Geräteart zum bestellten Artikel, etwa ein Kleingerät oder ein Gerät der Informations- und Telekommunikationstechnik?
- Status prüfen: Ist die Registrierung aktiv?
- Ergebnis dokumentieren: Abfrage mit Datum als Screenshot oder PDF zur Bestellung ablegen.
Wichtig ist die Kombination der Angaben. Eine gültige Nummer allein reicht nicht aus, wenn sie für eine andere Marke oder Geräteart registriert ist als der bestellte Artikel.
Folgen fehlender Registrierung oder Kennzeichnung
Das Inverkehrbringen nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Elektrogeräte ist eine Ordnungswidrigkeit. Nach Angaben der Stiftung EAR kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Zusätzlich drohen Herstellern und Vertreibern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Für Werbeaktionen kommt ein praktisches Risiko hinzu: Ware, die die Anforderungen nicht erfüllt, kann nicht wie geplant zur Messe, zum Jubiläum oder zum Kundenevent eingesetzt werden.
Checkliste für Einkauf und Marketing
Vor der Bestellung von Elektro-Giveaways:
- Einordnung: Ist der Artikel stromabhängig oder erzeugt, überträgt oder misst er Strom?
- Rolle: Wer ist Hersteller im Sinne des ElektroG, Markenhersteller, Lieferant oder das eigene Unternehmen?
- Registrierung: Ist die WEEE-Nummer auf dem Angebot angegeben?
- Verzeichnis: Stimmen Hersteller, Marke, Geräteart und Status überein?
- Kennzeichnung: Trägt das Gerät Symbol, Herstellerangabe und Zeitpunkt?
- Kleine Geräte: Stehen die Angaben bei begründeter Ausnahme auf Verpackung, Anleitung oder Garantieschein?
- Veredelung: Lässt die Logo-Platzierung die Pflichtangaben frei?
- Akkus: Sind für eingebaute Akkus und Batterien die Angaben des Lieferanten zum Batterierecht vorhanden?
- Zeitplan: Ist ausreichend Vorlauf für Datencheck, Druckfreigabe und Lieferung eingeplant?
- Dokumentation: Sind Rechnung mit WEEE-Nummer und Verzeichnisabfrage abgelegt?
Für Messen lohnt eine Kombination aus elektronischen und klassischen Artikeln. Anregungen dazu bietet der Beitrag zu Messe-Giveaway-Ideen.
Unsere Sicht: Compliance gehört in die Planung
Elektronische Werbeartikel gehören zu den Giveaways, die im Alltag tatsächlich genutzt werden. Ein Ladegerät im Auto, eine Maus am Arbeitsplatz oder Kopfhörer auf Reisen halten eine Marke über lange Zeit sichtbar. Genau deshalb lohnt sich ein sauberer Einkaufsprozess.
Aus unserer Sicht entscheidet sich die rechtssichere Umsetzung vor der Bestellung, nicht bei der Auslieferung. Wer die Herstellerrolle klärt, die WEEE-Nummer prüft und die Logo-Platzierung mit den Pflichtangaben abstimmt, vermeidet Rückfragen in der heißen Projektphase.
Unser Bestellprozess ist darauf ausgelegt: klare Produktangaben, kostenloser Datencheck und visuelle Druckfreigabe. In der Freigabe sehen Sie vor der Produktion, wo Ihr Logo auf dem Artikel sitzt. Das ist der richtige Moment, um zu prüfen, ob Symbol und Herstellerangabe frei bleiben. Bei Fragen zu einzelnen Elektronikartikeln stehen wir vor der Bestellung zur Verfügung.
Marco Maier | werbeartikel.fun
Elektronik-Werbeartikel mit Logo bestellen
Werbeartikel FUN bietet im Sortiment Elektronik unter anderem Ladegeräte, Wireless Charger und USB-Hubs, Computerbedarf wie die Light-Up Logo kabellose Maus sowie Kopfhörer aus recyceltem Kunststoff nach RCS-Standard. Für den Fahrzeugbereich gibt es Auto-Ladegeräte mit Logo, für Streuaktionen Elektronik-Feuerzeuge.

Bestellung online über den Konfigurator, mit kostenlosem Datencheck, visueller Druckfreigabe, transparenten Staffelpreisen und planbaren Lieferzeiten. Ergänzende Artikel ohne Stromkreis finden Sie unter Schreibgeräte mit Logo und Streuartikel & Giveaways.
Häufige Fragen
Muss auch ein verschenktes Giveaway eine WEEE-Kennzeichnung tragen?
Ja, wenn es ein Elektrogerät im Sinne des ElektroG ist. Die Kennzeichnungspflicht nach § 9 ElektroG knüpft an das Gerät an, nicht an den Verkaufspreis. Symbol, Herstellerangabe und Zeitpunkt müssen dauerhaft angebracht sein.
Wo finde ich die WEEE-Nummer meines Lieferanten?
Die Nummer muss auf Rechnungen und beim Anbieten der Geräte angegeben sein. Häufig steht sie zusätzlich auf Lieferscheinen oder der Website. Fehlt sie, fordern Sie sie vor der Bestellung an und prüfen sie im Verzeichnis der Stiftung EAR.
Bin ich Hersteller, wenn ein Gerät mit meinem Logo bedruckt wird?
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob das Gerät unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke konzipiert oder hergestellt und erstmals in Deutschland angeboten wird. Klären Sie die Rolle vor der Bestellung mit dem Lieferanten und lassen Sie Zweifelsfälle von Ihrer Rechtsabteilung oder einer Fachkanzlei prüfen.
Gilt die deutsche WEEE-Nummer auch in Österreich und der Schweiz?
Nein, die Registrierung bei der Stiftung EAR gilt für den deutschen Markt. Österreich und die Schweiz haben eigene Regelungen und Stellen. Für Aktionen in mehreren Ländern klären Sie die Anforderungen je Land vorab mit dem Lieferanten.
Quellen
- Stiftung EAR: WEEE-Registrierung beantragen
- Stiftung EAR: Die 10 wichtigsten Fragen von Marktplatzverkäufern
- Stiftung EAR: Vorgehen gegen nicht ordnungsgemäß registrierte Hersteller
